Kosten

Häusliche Krankenpflege von den Krankenversicherungen gewährt, sofern dadurch ein Krankenhausaufenthalt vermieden bzw. verkürzt oder die ärztliche Behandlung gesichert werden kann. Voraussetzung dafür ist eine vom Hausarzt ausgestellte Verordnung häuslicher Krankenpflege und deren Genehmigung durch die zuständige Krankenkasse.

Häusliche Pflege als Leistung der Pflegeversicherung erhalten Pflegebedürftige, die vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen in einen der fünf Pflegegrade eingruppiert wurden.

Folgende Sachleistungsbeträge stehen ihnen für Leistungen durch die Sozialstation zur Verfügung:

Pflegegrad 2:    724,00 €

Pflegegrad 3: 1.363,00 €

Pflegegrad 4: 1.693,00 €

Pflegegrad 5: 2.095,00 €

Im Pflegegrad 1 steht der Entlastungsbetrag von 125,00 € zur Verfügung.


Hilfebedürftige, welche die Voraussetzungen für den Erhalt eines Pflegegrades nicht erfüllen, können häusliche Pflege als Sozialhilfeleistung beanspruchen, wenn Einkommen und Vermögen des Antragstellers die im Bundessozialhilfegesetz genannten Grenzen nicht übersteigen.

Ebenso können alle Leistungen gegen Privatabrechnung erbracht werden.



Flyer

Pflegeversicherung


Der Flyer bietet alle aktuellen Informationen zur Pflegeversicherung.





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